Kopare BV

 

Allgemeine geschäftsbedingungen KOPARE  B.V.

 

Artikel 1 Definitionen

1.1. Vertrag: jeder Auftragsvertrag oder jeder andere Vertrag, den wir mit einem Auftraggeber schließen, sowie alle sich daraus ergebenden oder damit verbundenen Vereinbarungen und/oder Verpflichtungen;
1.2. Angebot: jedes Angebot, das wir einem (potenziellen) Auftraggeber machen;
1.3. Wir: Kopare B.V.
1.4. Auftraggeber: jeder, der mit uns einen Vertrag im Sinne von Absatz 1.1. schließt oder von uns ein Angebot im Sinne von Absatz 1.2. erhält.
1.5. Tage: alle Kalendertage

Artikel 2 Der Auftrag

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die wir schließen. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Angebote, die wir unterbreiten, sowie für die Verhandlungen, die wir im Vorfeld eines Angebots führen.
2.2. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen, wie die des Auftraggebers, finden auf Verträge mit uns und Angebote von uns, unabhängig vom Zeitpunkt der Bezugnahme, keine Anwendung, es sei denn, wir haben uns gegenüber dem Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich mit der Anwendbarkeit dieser anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt. Diese Erklärung impliziert niemals, dass die Bedingungen des Auftraggebers auch für andere Verträge zwischen uns und dem Auftraggeber gelten.
2.3. Bestimmungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn und insoweit ihnen zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Sollte eine Bestimmung aus diesem Grund nichtig oder anfechtbar sein, so gilt die für uns günstigste Regelung, und alle anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft.
2.4. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann im Übrigen nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Erklärung abgewichen werden.
2.5. Alle Aufträge werden, unter Hinwegsetzung über die Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, ausschließlich von uns angenommen und ausgeführt.

Artikel 3 Bereitstellung von Informationen

3.1. Auf unsere Aufforderung hin ist der Auftraggeber verpflichtet, uns alle Informationen, die er für die korrekte Ausführung des Auftrags für notwendig oder nützlich erachtet, rechtzeitig in der von uns angegebenen Form und Weise zur Verfügung zu stellen.
3.2. Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, uns von sich aus alle Informationen zur Verfügung zu stellen, von denen er weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für die korrekte Ausführung des Auftrags notwendig oder nützlich sind.
3.3. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der uns zur Verfügung gestellten Informationen, auch wenn diese von Dritten stammen. Wir sind nicht verpflichtet, diese Daten selbstständig zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen frei, die sich möglicherweise aus der Erteilung unrichtiger, unvollständiger und unzuverlässiger Informationen ergeben.
3.4. Verzögert sich die Ausführung des Auftrags, weil der Auftraggeber seinen in den Absätzen 1 und 2 genannten Verpflichtungen nicht nachkommt oder die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen nicht den Bestimmungen des Absatzes 3 entsprechen, so gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers und sind wir berechtigt, dem Auftraggeber ein zusätzliches Honorar für den dadurch bedingten Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
3.5. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Auftraggeber die von uns erstellten Unterlagen, einschließlich Erklärungen und Beratungen, nicht an Dritte weitergeben. Wir behalten uns die Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich des Urheberrechts, an diesen Dokumenten vor.
3.6. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, unsere Produkte, einschließlich Softwareprogrammen, Arbeitsmethoden, Verträgen und anderen geistigen Produkten, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu nutzen, auch nicht über Dritte, alles im weitesten Sinne des Wortes, es sei denn, wir haben unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt.

Artikel 4 Haftung

4.1. Wir werden unseren Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und als sorgfältig handelnde Berufsausübende ausführen. Wir gehen ausdrücklich keine Ergebnisverpflichtung ein, sondern nur eine Verpflichtung bestmöglichen Bemühens.
4.2. Wir haften nur, wenn der Auftraggeber nachweist, dass er einen Schaden erlitten hat, der auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einem gravierenden Fehler unsererseits beruht und der bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermieden worden wäre.
4.3. Jegliche Haftung unsererseits, unserer Geschäftsführer, unserer Mitarbeiter und den von uns eventuell eingeschalteten Dritten ist auf den Betrag begrenzt, der höchstens dem doppelten Rechnungswert des Auftrags entspricht, bzw., wenn wir versichert sind, auf den Betrag, der von unserer Versicherung gegebenenfalls ausgezahlt wird, zuzüglich der Selbstbeteiligung.

Artikel 5 Schutz

Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die behaupten, durch unsere oder aufgrund unserer Arbeit für den Auftraggeber und unsere Beratung des Auftraggebers einen Schaden erlitten zu haben.

Artikel 6 Rechnungen

6.1. Die Zahlung unserer Rechnungen hat innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Verrechnung und/oder Skontoabzug auf das von uns angegebene Bankkonto zu erfolgen.
6.2. Der vom Auftraggeber zu zahlende Rechnungsbetrag hängt nicht vom Ergebnis der von uns durchgeführten Arbeiten ab.
6.3. Gerichtliche und außergerichtliche Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung von Rechnungen oder andere Schäden, die uns durch die Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6.4. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber mindestens 15 % des geforderten Betrags an außergerichtlichen Kosten, mindestens jedoch 150 €.
6.5. Zahlungen werden, sofern wir nichts anderes angeben, immer zuerst zur Begleichung der fälligen Kosten, dann zur Begleichung der Zinsen und anschließend zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen in der Reihenfolge ihres Alters verwendet, auch wenn der Auftraggeber angibt, dass sich seine Zahlung auf andere Rechnungen und/oder Schulden bezieht.

Artikel 7 Elektronischer Datenverkehr

Wir können mit dem Auftraggeber und Dritten, wie z. B. den Steuerbehörden, mittels elektronischem Datenverkehr (Internet, E-Mail usw.) kommunizieren und Dateien übermitteln. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Nutzung des elektronischen Datenverkehrs Risiken birgt, wie z. B. – aber nicht nur – Verzerrung, Verzögerung, Abfangen und Viren. Wir haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung des elektronischen Datenverkehrs entstehen können. Bei Zweifel über den Inhalt oder die Übermittlung sind die Dateien in unseren Computersystemen maßgeblich.

Artikel 8 Höhere gGewalt

8.1. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Umstände verstanden, die sich unserer Kontrolle und unserem Risikobereich entziehen und durch die wir vorübergehend oder dauerhaft an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden. Zu diesen Umständen gehören auf jeden Fall: Krieg, Kriegsgefahr, Unruhen, Gewalttätigkeiten, Brand, Streik, Blockaden, Computerausfall, Krankheit des Personals.
8.2. Wenn wir aufgrund dauerhafter höherer Gewalt nicht in der Lage sind, unsere Verpflichtungen zu erfüllen, sind wir berechtigt, den Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist durch schriftliche Erklärung ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass wir dem Auftraggeber gegenüber zu irgendeinem Schadenersatz – einschließlich der Erstattung genossener Vorteile – verpflichtet sind.
8.3. Wenn wir durch vorübergehende höhere Gewalt vorübergehend an der Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert werden, sind wir berechtigt, die Ausführung des Vertrages für die Dauer der Verhinderung auszusetzen, ohne dass wir dem Auftraggeber gegenüber zu irgendeinem Schadenersatz – einschließlich der Erstattung genossener Vorteile – verpflichtet sind.

Artikel 9 Sonstige Bestimmungen

9.1. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie zwischen uns und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurden.
9.2. Das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Auftraggeber unterliegt niederländischem Recht.
9.3. Streitigkeiten werden ausschließlich vom zuständigen Gericht im Bezirk Middelburg geschlichtet.
9.4. Alle Ansprüche und sonstigen Befugnisse des Auftraggebers uns gegenüber, aus welchem Grund auch immer, im Zusammenhang mit den von uns ausgeführten Arbeiten erlöschen in jedem Fall nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber von der Existenz dieser Rechte und Befugnisse Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können.
9.5. Diese Allgemeinen Bedingungen sind in niederländischer Sprache abgefasst.
9.6 Der vorliegende deutsche Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Übersetzung. Die niederländische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt die authentische Fassung dar. Im Falle eines Bedeutungsunterschieds zwischen der niederländischen und deutschen Fassung bei Erklärung oder Interpretation gilt die niederländische Fassung